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Revolutionäres Urteil beim OLG Köln - bisherige Berchnungsgrundlage bei Filesharing in Frage gestellt |
| Veröffentlicht von Ben (Ben) am Oct 12 2011 |
Das Oberlandesgericht hat einen Hinweisbeschluss erlassen, der mit Filesharing in Verbindung steht.
Darin wird die bisherige Ansicht über die Berechnung des Schadens berichtigt, der Rechteinhabern durch Filesharing entstehen soll.
Laut dem Bericht in der Ct kann dieser Beschluss grosse Auswirkungen auf die künftige Rechtsprechung haben.
Die Kurzfassung des lesenswerten Berichts:
Bisher wurde der Tarif VR-W der GEMA zugrundegelegt -> Mindestlizenz 100 € für bis zu 10.000 Abrufe.
Jetzt sei der Tarif VR-OD5 besser geeignet die Realität abzubilden -> pro Titel pro Zugriff 0,1278 €
Dadurch müsste jetzt der Kläger darlegen, wieviele Zugriffe erfolgt seien, zumindest aber die durchschnittliche Grössenordnung im fraglichen Zeitraum.
Der Artikel findet sich hier - wirklich lesenswert
Zuletzt geändert am: Oct 12 2011 um 6:22 AM
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